KBV unterschätzt Kassenzugriff auf Praxisdaten
Der Deutsche Hausärzteverband und MEDI Deutschland bekräftigen ihre Kritik am umstrittenen gevko-Projekt. "Die aufgeregte Replik aus der KBV und der Telematik-ARGE der Kassenärztlichen Vereinigungen gibt uns recht. Wir wissen, dass die Kassen und die KBV alle neuen Verträge ausschließlich nach dem neuen gemeinsamen Standard umzusetzen wollen", sagten der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, und Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Deutschland. "Eine IT-Struktur für Selektivverträge zu schaffen ist jedoch nicht originäre Aufgabe der KBV sondern der Selektivvertragspartner."
"Wenn die KBV durch einen Sprecher erklären lässt: "Es handelt sich nicht um ein Projekt der KBV" ist das womöglich eine erste Absetzbewegung der KBV-Führung, aber falsch ist es auf jeden Fall", erklärten die Vorsitzenden der Ärzteverbände. "Wir erleben den uneleganten Versuch, den Ärzten und der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Mitte September haben der AOK-Bundesverband und die Telematik-ARGE der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Eckpunkten ihrer Kooperationsvereinbarung festgehalten, dass für das gevko-Projekt die Kommunikationsstandards KV-Backbone, KV-Safe-Net, KV-Flex-Net und KV-Connect für die Anbindung der Praxen genutzt werden sollen", so Weigeldt und Baumgärtner.
"Es ist Sache der Selektivvertragspartner, eine IT-Struktur für Selektivverträge zu schaffen. Der gesetzliche Auftrag von KBV und KVen beschränkt sich auf den Kollektivvertrag. Sie haben keine Regelungskompetenz im Selektivvertrag, von der sie zum Teil sogar ausdrücklich ausgeschlossen sind. Es gibt bereits eine funktionierende IT-Struktur für Selektivverträge, die Daten sicher schnell und unbürokratisch verarbeitet, ohne dass sie von Kassen ausgelesen werden können", so Weigeldt. "Wir sorgen dafür, dass Geld aus den Selektivverträgen bei den Ärzten und für die Versorgung unserer Patienten bleibt. KBV und Kassen planen eine monopolistische IT-Infrastruktur, die für Ärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, keineswegs kostenlos bleiben wird. Die Kooperationsvereinbarung mit den Kassen sieht vor, dass für Verträge ohne KV-Beteiligung Nutzungsentgelte erhoben werden", betonte Baumgärtner.
Ärzte seien als Praxisinhaber nicht so naiv wie die KBV-Führungsriege offenbar glaubt: "Sie werden fragen, ob es zur ärztlichen Interessenvertretung im Rahmen der Aufgabenstellung der KBV gehört, die Selektivverträge unter Kontrolle einer einheitlichen, von Kassen kontrollierten IT-Struktur zu bringen", so Weigeldt und Baumgärtner. "Die Telematik-Arge hat bisher mit uns keine Gespräche geführt. Wir halten ein solches Gespräch für sinnvoll, um Schlimmeres zu verhindern."
Quelle: Pressemeldung Deutscher Hausärzteverband e.V.
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