Sportainment: Zulassung sportdigital.tv / SPORTDIGITAL.TV Sende- und Produktions GmbH i. G.

18.09.2007 | Potsdam
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung EtosTV / EtosTV GmbH

Die EtosTV GmbH hat die bundesweite Zulassung eines frei empfangbaren Spartenprogramms rund um die Bereiche Bestattungskultur und Vorsorge beantragt. Das nunmehr unter dem Namen EtosTV (zuvor: EosTV) geplante Programm soll zunächst digital über Satellit (Astra) ausgestrahlt werden. Später ist auch eine Verbreitung über digitale Kabelnetze geplant.

Zulassung DAF / DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG

Die DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG hat die bundesweite Zulassung des Spartenprogramms DAF beantragt. Das Programm soll einen Überblick über die Entwicklungen und Ereignisse an den Börsen und Märkten in Deutschland und der Welt bieten. Seit 04.08.2006 ist das DAF im Internet als Livestream zu empfangen. Es wird derzeit "börsentäglich" zwischen 9.00 Uhr und 22.00 Uhr unter der Adresse www.anleger-fernsehen.de verbreitet. In Kürze soll das Programm auf 24 Stunden ausgedehnt werden. Die Antragstellerin kooperiert darüber hinaus mit den Finanzportalen OnVista und Finanztreff und bietet ein kostenloses Video-on-Demand-Archiv mit Börsen- und Unternehmensinformationen an. Die Verbreitung soll neben dem Internet künftig auch über die klassischen Distributionskanäle Satellit, Terrestrik und Kabel erfolgen.

Sportainment: Zulassung sportdigital.tv / SPORTDIGITAL.TV Sende- und Produktions GmbH i. G.

Die SPORTDIGITAL.TV Sende- und Produktions GmbH i. G. hat einen Antrag auf Zulassung für das bundesweite digitale Fernsehprogramm sportdigital.tv gestellt. Das Sportspartenprogramm konzentriert sich auf sogenannte Zielgruppen- und Randsportarten, insbesondere auf die Handball- und Basketball-Bundesliga (HBL und BBL). sportdigital.tv soll verschlüsselt digital über den Astra-Satelliten auf der entavio-Plattform ausgestrahlt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Programm zudem in das "Premiere Star"-Bouquet aufgenommen werden. Daneben soll auch eine Verbreitung über Kabel und IPTV erfolgen. Auf der Homepage www.sportdigital.tv sind bereits Spiele der HBL und BBL gegen Entgelt live bzw. zeitversetzt abrufbar.

Die Antragstellerin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der SPORTAINMENT Medien GmbH & Co. KG, deren einziger Kommanditist und Alleingesellschafter ihrer Komplementärin Gisbert Wundram ist.

Herr Wundram hält ansonsten keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich. Kooperationspartner der Antragstellerin ist die SPORTFIVE GmbH & Co. KG, eine deutsche Tochtergesellschaft der SPORTFIVE S.A., die zu 100 % dem französischen Mischkonzern Lagadère gehört. Die SPORTFIVE GmbH & Co. KG ist eine Vermarktungsgesellschaft für Sportrechte und verfügt über zahlreiche Sportsenderechte im Bereich der Randsportarten, insbesondere über exklusive Lizenzrechte der HBL und BBL, und stellt diese Rechte der Antragstellerin zur Übertragung auf sportdigital.tv zur Verfügung. Sie übernimmt zudem die Vermarktung von sportdigital.tv.

Antragstellerin: SPORTAINMENT Medien GmbH & Co. KG

Das Programm wird der Antragstellerin, der SPORTAINMENT Medien GmbH & Co. KG und Herrn Wundram zugerechnet. Darüber hinaus ist das Programm auch der SPORTFIVE GmbH & Co. KG gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV zuzurechnen, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere die Auswahl der zu übertragenden Sportveranstaltungen, hat.

Zulassung Classica / Classica GmbH

Die Classica GmbH hat die Verlängerung ihrer Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm Classica beantragt. Die Laufzeit der geltenden Zulassung endet mit Ablauf des 31.10.2007. Classica ist ein ganztägiges deutschsprachiges Programm zum Thema klassische Musik. Es wird exklusiv als Pay-TV-Angebot auf der Premiere-Programmplattform ausgestrahlt. Die Antragstellerin steht zu 100 % im Eigentum der Unitel GmbH & Co. KG. Einziger Kommanditist ist Jan Mojto, der auch sämtliche Anteile der Komplementärin, der Unitel Verwaltungs GmbH, hält. Jan Mojto ist auch Gesamtanteilseigner der EOS Entertainment GmbH und der Beta Film GmbH, die in den Bereichen Filmproduktion und internationaler Filmrechtehandel aktiv sind. Des Weiteren ist er über die Beta Film GmbH auch zu 50 % an der KinEos GmbH beteiligt, die als Verwertungsgesellschaft für die deutschsprachigen Free-TV-Rechte der KirchMedia-Bibliothek von Jan Mojto und der insolventen KirchMedia GmbH & Co. KGaA i. In. gegründet wurde und ebenfalls im Bereich des Filmrechtehandels tätig ist.

Zulassung Junior / Junior.TV GmbH & Co. KG

Die Junior.TV GmbH & Co. KG hat die Verlängerung der Zulassung für das Spartenprogramm Junior für die Dauer von acht Jahren beantragt. Die Antragstellerin veranstaltet das Programm derzeit aufgrund einer bis zum 31.10.2007 befristeten Zulassung. Bei Junior handelt es sich um ein Unterhaltungsspartenprogramm für Kinder und Jugendliche. Es wird exklusiv auf der digitalen Pay-TVProgrammplattform der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG verbreitet.

Zulassung Da Vinci/ Da Vinci Media GmbH

Die Da Vinci Media GmbH hat die Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm Da Vinci beantragt. Geplant ist ein ganztägiges digitales Fernsehspartenprogramm mit Schwerpunkt Bildung und Wissen. Die Antragstellerin konzentriert sich bei ihrem Geschäftsaufbau derzeit auf die Ausstrahlung ihres Programms in Osteuropa (u. a. Ungarn, Polen, Rumänien, Russland, Tschechien). In Deutschland wird zunächst nur die polnischsprachige Version als Pay-TV per Eutelsat-Satellit empfangbar sein. Sobald Verträge mit Plattformbetreibern über die Verbreitung in Deutschland abgeschlossen werden, soll das Programm auch in einer deutschsprachigen Fassung ausgestrahlt werden. Sämtliche Anteile der Antragstellerin hält ihr Geschäftsführer Ferdinand-Karl von Habsburg-Lothringen-Kyburg. Er ist nicht anderweitig im Medienbereich aktiv oder beteiligt. Die KEK hat bereits am 11.09.2007 entschieden, dass der Zulassung von Da Vinci keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.

Quelle: Pressemeldung Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich

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